Unser Immobilienangebot

2-Zimmer-Neubauwohnung
Wohnfläche: 71,6 m²
Zimmer: 2
Zustand: Erstbezug
Kaufpreis: 339.900 €

3-Zimmer-Neubauwohnung
Wohnfläche: 90,7 m²
Zimmer: 3
Zustand: Erstbezug
Kaufpreis: 429.900 €

4-Zimmer-Penthouse-Neubauwohnung
Wohnfläche: 108,2 m²
Zimmer: 4
Zustand: Erstbezug
Kaufpreis: 589.900 €

2-Zimmer-Neubauwohnung
Wohnfläche: 61,7 m²
Zimmer: 2
Zustand: Erstbezug
Kaufpreis: 287.600 €

3-Zimmer-Neubauwohnung
Wohnfläche: 112,0 m²
Zimmer: 3
Zustand: Erstbezug
Kaufpreis: 499.000 €

4-Zimmer-Stadthaus Neubau
Wohnfläche: 130,2 m²
Zimmer: 4
Zustand: Erstbezug
Kaufpreis: 559.000 €
Gut zu wissen – FAQ
1. Anfrage Bei Interesse an weiterführenden Informationen, stehen Ihnen unsere Vermarktungsexperten gerne persönlich unter der Telefonnummer 0991 / 34477 – 999, per E-Mail (immobilien@karl-gruppe.de) oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage (www.wohnenbykarl.de) zur Verfügung. Auf Wunsch erfolgt eine unverbindliche Aufnahme in unsere Interessentenliste.
2. Beratung Auf Basis Ihrer Anfrage werden Ihnen unsere Vermarktungsunterlagen inklusive der zu Ihrem Anforderungsprofil passen den Wohnungsgrundrisse übermittelt. Im gemeinsamen Dialog wählen Sie die für Sie passende Wohnung aus. Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird Ihnen ein unverbindliches Kaufangebot unterbreitet. Eine steuerliche Beratung ist nicht Teil dieser Beratung und obliegt Ihnen.
3. Wohnungskauf Anschließend wird ein notarieller Kaufvertragsentwurf erstellt und Ihnen zugesendet. Sofern keine Änderungswünsche mehr bestehen, wird dieser nach Ablauf von mindestens 14 Tagen durch den von uns festgelegten Notar beurkundet. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises. Der Eigentumsübergang erfolgt mit Umschreibung im Grundbuch.
Der Kaufpreis ist ein Festpreis und beinhaltet die Erschließung und schlüsselfertige Erstellung der Wohnung einschließlich Außenanlagen, Stellplätzen und Abstellräumen gemäß den vertraglichen Bestimmungen.
Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie mit Erwerbsnebenkosten rechnen. Diese setzen sich u.a. aus der Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5 % des Kaufpreises) sowie Notarkosten und Vollzugsgebühren zusammen.
In diesem Fall findet die Berücksichtigung nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ statt. Dabei sind selbstverständlich vollständig vorliegende Unterlagen sowie ein ausreichender Bonitätsnachweis mit ausschlaggebend.

Durch den Kauf einer Wohnung treten Sie automatisch einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei, was mit verschiedenen Rechten und Pflichten einhergeht. Die gekaufte Einheit umfasst dabei die Wohnung mitsamt Abstellraum und Stellplatz in Form von Sondereigentum sowie Anteile am Gemeinschaftseigentum, den sogenannten Miteigentumsanteilen. Grundlage einer jeden WEG ist die notarielle Teilungserklärung, mit der das Eigentum aufgeteilt wird.


